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LAN-Party bei Kaiserslautern
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Mini-LANoRAMA 14
18. - 19. 09. 2004
Kosten: EUR 4.--
[ Daten: ]
IP: 38.107.179.214
13 Nov 2005
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Possition: LANoRAMA.Net - Equipment


    AGBs



    Allgemeine Geschäftsbedingungen von LANoRAMA Netzwerke

    § 1 Allgemeines

    Vermieter ist LANoRAMA Netzwerke, Inhaber: Torsten Kohlmann, In der Weisserde 7E in 67688 Rodenbach
    Telefon: 06374-994343 Mobil: 0177-6055508 Fax: 06374-994343 eMail: equipment@lanorama.de
    Mit dem Abschluss eines Mietvertrages, in dem wir ausdrücklich auf unsere AGBs hinweisen, gelten diese AGBs automatisch für beide Seiten als vereinbart.

    § 2 Preise

    Alle Preise (ausgenommen Kautionen) verstehen sich brutto, bei Rechnungsstellung insklusive Mehrwertsteuer.
    Die Preise verstehen sich ohne Transportkosten. Bei Versand der Komponenten übernimmt der Mieter die gesamten Frachtkosten und die Frachtversicherung. Diese Kosten fallen nur beim Transport mit der Post oder ähnlichem an, bei Selbstabholung entfallen diese Kosten. Die Funktionsprüfungen die nach der Rückgabe der Geräte erforderlich sind, sind selbstverständlich kostenfrei. Für Reparaturarbeiten die nach Rückgabe der Geräte anfallen oder von eventuell erforderliche Ersatzteilen und/oder Verbrauchsmaterialien werden die Kosten in Rechnung gestellt.

    § 3 Vertragsabschluss

    Mietnehmer müssen grundsätzlich volljährige Personen sein. Diese haften in vollem Umfang über den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Gerätschaften.

    § 4 Rücktritt vom Vertrag

    Bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn ist der Rücktritt kostenfrei, wenn die Stornierung rechtzeitig schriftlich per eMail, Fax oder Brief beim Vermieter vorliegt. Danach wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Abstandssumme zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

    § 5 Haftung

    Die Geräte sind vom Mieter zu versichern.
    Der oder die Mieter haften in vollem Umfang über den im Mietvertrag angegebenen Wiederbeschaffungswert. Die Haftung liegt vom Zeitpunkt der Abholung 67688 Rodenbach oder 67661 Kaiserslautern-Hohenecken bis zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung nach Ablieferung beim Mieter. Bei Post- oder Speditionsversand müssen die Pakete vom Mieter transportversichert werden.
    Der Vermieter ist bestrebt, alle Gerätschaften nach bestem Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem, voll funktionsfähigem Zustand zu vermieten. Sollte trotz dieser Bemühungen ein Gerät nicht funktionsfähig sein, oder während der Mietzeit ausfallen, erstattet der Vermieter lediglich die Mietgebühr für diese Einzelkomponente zurück, sofern der technische Ausfall nicht auf unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßen Betrieb von Seiten des Mieters zurückzuführen ist. Der Vermieter haftet nicht Schäden die durch einen Ausfall oder durch eine Funktionsuntüchtigkeit seiner Geräte entstehen.
    Unsere Stromkomponenten werden nach den neusten VDE Richtlinien ausgeliefert. Sollte während der Mietzeit an einem Gerät ein Defekt entstehen, so dass der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann, so obliegt es dem Mieter, das Gerät sofort außer Betrieb zu setzen, und sicherzustellen, dass das Gerät nicht mehr eingesetzt wird, und dass von dem Gerät keine Gefährdung mehr ausgeht. Alle Stromkabeltrommeln sind bei Betrieb vollständig abzutrommeln. Für direkte oder indirekte Schäden die durch unsachgemäße Installation, Inbetriebnahme oder Betrieb verursacht werden haftet der Vermieter nicht.
    Sollte der Vermieter eine zugesagte Vermietung auf Grund einer verspäteten Rückgabe des Vormieters nicht termingerecht ausführen können, so erstattet dieser lediglich den bereits bezahlten Betrag zurück, und verpflichtet sich dazu, den Mieter rechtzeitig darüber zu informieren. Weitere Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters können nicht gestellt werden.

    § 6 Rückgabe von defekten Geräten, Komponenten oder Kabelsträngen

    Sollten Geräte mit einem Mangel, einem Defekt oder übermäßiger Abnutzung zurückgebracht werden, haften die Mieter in vollem Umfang für den Schadenersatz. Grundsätzlich bieten wir bei einem Defekt oder Mangel zwei Möglichkeiten an.
    1. Der Mieter übernimmt das defekte Gerät und bezahlt den Wiederbeschaffungspreis. Eine Ausfallentschädigung wird nicht fällig.
    2. Das defekte Gerät wird zum Hersteller in Reparatur gegeben: Der Mieter übernimmt alle Kosten die im Zusammenhang mit der Reparatur entstehen, sowie eine Ausfallentschädigung in Höhe von 10% des Wiederbeschaffungswertes.
    Bei Kleinschäden oder übermäßiger Abnutzung wird eine Pauschalvergütung vereinbart. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

    § 7 Rückgabe und verspätete Rückgabe der Geräte

    Die Geräte sind auf dem Versandweg fachgerecht zu verpacken und optimal geschützt zu versenden.
    Der Zeitpunkt der Rücknahme muss mit dem Vermieter im Voraus abgesprochen werden. Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Maßnahmen vereinbart: Bei mehr als 24 Stunden Verspätung behält sich der Vermieter vor, 10% des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Bei mehr als 48 Stunden Verspätung behält sich der Vermieter vor, 25% des Mietpreises zu berechnen. Bei mehr als 3 Tagen Verspätung stellen wir den Wiederbeschaffungswert dem oder den Mietern in Rechnung. Der Mietvertrag wird dann in einen Kaufvertrag umgewandelt. Eine Rücknahme der Geräte durch den Vermieter wird damit ausgeschlossen. Wenn durch eine verspätete Rückgabe der Geräte ein nachfolgendes Mietverhältnis nicht eingehalten werden kann, so behält sich der Vermieter vor weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Des weiteren behält sich der Vermieter vor, mit Mietpersonen die Gerätschaften verspätet oder unsachgemäß behandelt zurückgebracht haben, keine weiteren Mietverträge abzuschließen.
    Alle Kabeltrommeln sind sauber und ordentlich aufgewickelt zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind anzugeben.

    § 8 Gerichtsstand und Gültigkeit

    Als Gerichtsstand für beide Seiten wird Kaiserslautern vereinbart.
    Sollte ein ganzer Paragraph oder Teile davon unwirksam sein, so wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der anderen Paragraphen oder Passagen aus.


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